Florian Obst, Vorsitzender d. SPD Neu-Isenburg, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
Neu-Isenburg den 26.07.2022
Liebe Schulelternbeiräte der Albert-Schweitzer-Schule Neu-Isenburg,
hiermit nehmen wir Bezug auf Ihren „offenen Brief“ zum Thema Abriss und Neubau der ASS vom 21.07.2022. Wir nehmen die geäußerten Bedenken nicht einfach nur zur Kenntnis, wir können sie vollkommen nachvollziehen und wir sind gerne bereit Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Allerdings müssen wir zunächst die Zuständigkeiten klarstellen. Als Stadtverordnete in Neu-Isenburg liegt es nicht in unserem Ermessen über die sächliche Ausstattung der Schulen im Kreis Offenbach zu entscheiden. Dies obliegt dem Schulträger, also dem Kreis Offenbach. Ebenso die Festlegung der Schulbezirksgrenzen oder Entscheidungen zum Thema Schülerbeförderung. Aber auch der Kreis Offenbach kann bei diesen Themen nicht willkürlich entscheiden, sondern ist an die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen gebunden. Zum Thema Schülerbeförderung bzw. Schulwege gibt es beispielsweise auch noch Gerichtsurteile des VGH Kassel, die zu berücksichtigen sind. Alles in Allem also eine komplexe Angelegenheit.
Sie fordern in Ihrem Brief einen „sicheren und machbaren“ Schulweg. Das ist Ihr gutes Recht und dabei wird Ihnen die SPD-Fraktion so gut es geht beistehen, die Schulwegsicherung ist definitiv als Thema bei der Stadt Neu-Isenburg angesiedelt. Allerdings ist auch bei diesem Thema die Zusammenarbeit mit den Schulen maßgeblich. Gerade die Passagen über die Frankfurter Str. können ein Risiko darstellen und sollten genau gesichtet werden, sobald die Schulwegpläne für eine Interims-Lösung seitens der Verwaltung erstellt wurden.
Die Länge der Schulwege ist sicherlich für einige Betroffene Schülerinnen und Schüler länger als bisher, aber die zulässige Distanz (für Grundschüler zu Fuß zurückzulegen) ist gem. §161 Abs. 2 hessisches Schulgesetz bei 2km festgelegt. Ab 2 km muss der Schulträger Lösungen für eine Schülerbeförderung herbeiführen. Maßgeblich für die Beurteilung der Länge ist soweit uns bekannt, der Laufweg. Der VGH Kassel hat dafür die Distanz von der Außentür des Wohnhauses bis zum nächstliegenden Eingang zum Schulgrundstück per Urteilspruch festgelegt. Daher gehen wir nicht davon aus, dass der Schulträger über den gesetzlich definierten Anspruch hinaus Regelungen zur Schülerbeförderung vorsehen wird. Wie viele Schülerinnen und Schüler ab dem maßgeblichen Schuljahr von der 2km Grenze betroffen sein werden, ist uns allerdings nicht bekannt.
Hinsichtlich der von Ihnen geforderten Prüfung alternativer Standorte, gehen wir davon aus, dass es keine sinnvollen und verfügbaren Alternativen zum Areal an der Alten Goetheschule gibt. Grundlegende Voraussetzung für einen alternativen Standort ist ein entsprechendes Grundstück. Zwar gibt es die Freifläche des ehemaligen Kompostplatzes (hinter dem Lidl), diese wird aber in absehbarer Zeit mit einer Containeranlage zur Unterbringung von Geflüchteten bebaut werden. Zudem ist dieses Areal (oder die Rinderwiese dahinter) noch schlechter zu erreichen. Kernpunkt der Lösung an der Alten Goetheschule sind aus unserer Sicht zwei Fakten, zum einen handelt es sich bei dem Gelände um ein bestehendes Schulgelände im Besitz des Kreises Offenbach. Zum anderen bietet diese Option die Möglichkeit beide geplanten Schulneubauten (ASS und Hans-Christian-Andersen) über diese Interimslösung zu versorgen. Außerdem würde eine Folgenutzung an diesem Standort der Brüder-Grimm-Schule neue Möglichkeiten bieten, die aktuell noch nicht näher betrachtet wurden. Aus Kosten- und Nachhaltigkeitsgründen ist die aktuelle Lösung daher sinnvoll. Eine Interimslösung am Wilhelmsplatz halten wir aufgrund der bevorstehenden Umbauten im Alten Ort bzw. der Überlegung ein Parkdeck auf dem Wilhelmsplatz zu errichten für nicht zielführend. Diese Lösung würde aus unserer Sicht keine praktikable Lösung für die Hans-Christian-Andersen Schule darstellen. Synergieeffekte würden ausbleiben.
Die einschlägigen Verordnungen zum Schulbau geben, soweit uns bekannt, keine konkreten Größen für Außengelände der Schulen vor. Bei den Klassenräumen ist das per Verordnung klar definiert. Wir können Ihren Wunsch hinsichtlich der Ausgestaltung der Bewegungsmöglichkeiten aber sehr gut nachvollziehen und hoffen auch hier auf eine gute Lösung am Interimsstandort.
Ergänzend weisen wir auf die Möglichkeit Gestattungsanträge an anderen Grundschulen, als der originären (gem. Grundschulbezirk) stellen zu können hin. Das löst zwar nicht die genannten Probleme, könnte aber für einzelne Schülerinnen und Schüler eine gute Ausweichmöglichkeit darstellen. Die Grundschulbezirksgrenzen ab dem Schuljahr 23/24 wurden durch den Kreis Offenbach bereits diesen Sommer geändert. Diese Änderungen betreffen überwiegend die ASS, die Grundschule Buchenbusch und HCA Schule.
Wir empfehlen Ihnen dringend mit den Schulleitungen, den Fachbereichen der Stadt Neu-Isenburg und des Kreises einen intensiven Dialog anzustreben. Gerade im Bereich der Schulwegsicherung haben wir in Neu-Isenburg Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Änderung der bisherigen Planungen halten wir aus unserer Sicht für unrealistisch, da dies aufgrund der genannten Argumente, insbesondere der fehlenden räumlichen Alternativen nur unnötig Zeit in Anspruch nehmen würde. Mit der nun voranschreitenden Bebauung des Stadtquartiers Süd (Schleussnerstr.) wird auch in absehbarer Zeit der Bedarf deutlich steigen. Eigentlich ist es schon sehr knapp mit der jetzigen Planung, wir hätten uns hier eine frühere Beschlussfassung des Kreises gewünscht.
Insgesamt können wir aus Neu-Isenburger Sicht mit der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zufrieden sein. Wir bekommen zwei Neubauten und für die Brüder-Grimm-Schule ist eine Entwicklungsmöglichkeit aufgezeigt worden. Eine Weiterentwicklung zur Gesamtschule wurde von uns als Fraktion und auch von unserem Bürgermeister Gene Hagelstein mit Nachdruck beim Schulausschuss des Kreises gefordert.
Gerne können Sie auch an den Gremiensitzungen in Neu-Isenburg oder im Kreis Offenbach als Zuschauer teilnehmen, die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Die Termine finden Sie auf der Website der Stadt Neu-Isenburg, des Kreises Offenbach und in den Veröffentlichungen (z.B. Stadtpost). Die nächste Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales in der Stadtverordnetenversammlung wird am 13.09.22 stattfinden. (der Termin ist für gewöhnlich im Plenarsaal des Rathauses um 19:30 Uhr).
Bei Rückfragen oder für einen Vor-Ort Termin stehen wir Ihnen als SPD-Fraktion sehr gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement und weiterhin alles Gute