dringliche Anfrage der SPD-Fraktion (mit der Bitte um Beantwortung zur StVV am 16.02.22)
Geplante Fällung der Kastanie am Marktplatz
Wir bitten den Magistrat um Stellungnahme, ob die geplante Fällung der Kastanie am Marktplatz mit der „Satzung zum Schutz der Grünbestände“ vereinbar ist.
Darin heißt es:
„Die Stadt Neu-Isenburg verfügt nicht über große zentrale Parkanlagen und ist deshalb in besonderem Maße darauf angewiesen, den durchgrünten Charakter ihrer Wohn- und Gewerbeflächen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Grünbestände im Straßenraum und auf Privatgrundstücken und hier vor allem große und alte Bäume. Die Erklärung der Bäume zu geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgt mit dem Ziel, sie zu erhalten und zur
Belebung, Auflockerung und Gliederung des Stadtbildes, Verbesserung des Stadtklimas, Minderung schädlicher Umwelteinwirkungen, Erhaltung eines Lebensraumes für Vögel und andere Tiere, Möglichkeit des Naturerlebnisses.
Bäume benötigen im Gegensatz zu anderen Elementen der Grünbestände einen langen Zeitraum, um einen überdurchschnittlichen Wert für das Gemeinwohl zu erreichen. Ihre Beseitigung oder Beeinträchtigung ist deshalb immer ein überdurchschnittlicher Verlust an den in Abs. 1 aufgeführten Wohlfahrtswirkungen.“
Geschützt sind gem. der Satzung:
(…) Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. (…)
Für die Fraktion
Jonas Wagner, Fraktionsgeschäftsführung
Satzung zum Schutz der Grünbestände Stadt Neu-Isenburg zum download